Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen Kundinnen und Kunden (nachfolgend: „Kunden“) und der Mobiletechnics AG (nachfolgend: „Mobiletechnics“) und gelten für Dienstleistungen und Produkte, soweit sie als anwendbar erklärt werden und keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wird.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, eine der ursprünglichen Bestimmung nahekommende Vereinbarung zu treffen.

2. Gegenstand

Mit dem Zugang auf ihren Messaging Gateway bietet Mobiletechnics ihren Kunden qualitativ hochstehende Produkte und Dienstleistungen im Bereich Business Messaging an.

Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus dem Individualvertrag oder der Auftragsbestätigung, die zusammen mit den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen den Kunden und Mobiletechnics bildet.

3. Störungsmeldung und Mängelanzeigen

Der Kunde wird von ihm festgestellte Mängel und Störungen an Leistungen und Systemen der Mobiletechnics unverzüglich detailliert und nachvollziehbar schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) anzeigen.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden

Vereinbarte sowie zur Vertragsdurchführung notwendige und zweckdienliche Mitwirkungs- und Beistellleistungen des Kunden, u.a. die im Vertrag festgelegten, sind als wesentliche Vertragspflichten vom Kunden zu erbringen.

5. Nutzung von Daten

5.1. Beim Umgang mit Daten hält sich Mobiletechnics an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzrecht und das schweizerische Fernmeldegesetz (FMG). Der Schutz von personenbezogenen Daten ist Mobiletechnics wichtig. Mobiletechnics erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung des hohen Dienstleistungsstandards, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Für weitergehende Ausführungen zum Datenschutz verweisen wir Sie auf unsere Datenschutzerklärung.

5.2 Vom Kunden übermittelte personenbezogene Daten werden von Mobiletechnics ausschliesslich für den Kunden und nach dessen Weisung verarbeitet und genutzt (Auftragsdatenverarbeitung). Darüber hinaus gehende technische und organisatorische Massnahmen für die Verarbeitung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten werden vom Kunden in Abstimmung mit Mobiletechnics festgelegt.

5.3 Mobiletechnics ist berechtigt, den Zugriff von Kunden auf ihre Systeme zu unterbrechen, wenn eine Gefahr für die Sicherheit von Daten besteht.

6. Mängelhafte Leistungen

6.1 Grundlagen der Mängelhaftung von Mobiletechnics sind vor allem die über die Beschaffenheit der Leistungen getroffenen Vereinbarungen. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

6.2 Mobiletechnics wird gemeldete Mängel an ihren Leistungen unverzüglich untersuchen und, soweit Mobiletechnics zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist, die Nachbesserung einleiten.

6.3 Der Kunde ist nur dann zur Minderung der Vergütung wegen Mängeln berechtigt, wenn er die konkreten Mängel, wegen denen er mindert, gem. Ziffer 3. unverzüglich angezeigt hat. Eine Minderung ist auch dann nur entsprechend der Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit durch den angezeigten Mangel zulässig.

6.4 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt Mobiletechnics, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Sollte sich allerdings herausstellen, dass kein Mangel gegeben ist und/oder dass die Störung aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers resultiert, kann Mobiletechnics vom Auftraggeber die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden mit zumutbarem Aufwand nicht erkennbar.

7. Haftung

7.1 Für unmittelbare Schäden, welche auf das vorliegende Vertragsverhältnis zurückzuführen sind, haftet Mobiletechnics insgesamt bis höchstens zur Höhe der vereinbarten Vergütung für die erbrachten Leistungen oder bis zur Höhe der wiederkehrenden Kosten der vergangenen 3 Monate, sofern Mobiletechnics grobe Fahrlässigkeit oder Absicht nachgewiesen werden kann.

7.2. Jede weitergehende Haftung von Mobiletechnics und ihrer Erfüllungsgehilfen für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen.

7.3. Mobiletechnics kann zur Vertragserfüllung Hilfspersonen beiziehen. Dabei wird die Haftung für Hilfspersonen insbesondere auch für leichte Fahrlässigkeit wegbedungen.

8. Immaterialgüterrecht

Sofern im jeweils anwendbaren Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, verbleiben dem Kunden zur Nutzung überlassene Software und Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte wie Marken, Patente, Designs und Urheberrechte sowie weitere Unterlagen und Daten, im Eigentum von Mobiletechnics bzw. von deren Lizenzgebern. Dem Kunden eingeräumte Nutzungsrechte daran dürfen nicht weiterübertragen werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellte Software abzuändern oder zu bearbeiten. Des weiteren ist der Kunde nicht berechtigt, Software ganz oder teilweise zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1. Die jeweilige Vertragsdauer richtet sich nach den Bedingungen, die im Nutzungsvertrag festgehalten sind. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Vertragsperiode, womit jeweils eine allenfalls damit verbundene Gebühr automatisch fällig wird.

9.2. Der Vertrag kann durch eine der Parteien schriftlich unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist auf Ende der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt werden. Ausserterminliche Kündigungen berechtigen nicht zu Teilrückzahlungen.

10. Weitere Vereinbarungen

10.1. Nach dem Vertragsende ist Mobiletechnics berechtigt, alle vom Kunden erhaltenen Unterlagen und Informationen aufzubewahren oder zu vernichten, ausser zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmen etwas anderes.

10.2. Jede Abtretung von Rechten oder die Übertragung von Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei.

10.3. Mobiletechnics behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen zu ändern. Massgebend ist jeweils die aktuelle, unter www.mobiletechnics.ch einsehbare Version.

10.4. Auf die vorliegenden Regelungen ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts anwendbar.

10.5. Für allfällige Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergeben, gilt ausschliesslich der Gerichtsstand am Sitz von Mobiletechnics in Zürich.